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Wann genau der Steinkohlenbergbau an der Ruhr begonnen hat, läßt sich nicht feststellen. Ebensowenig weiß man etwas über den Ort zu berichten, an dem die Kohle erstmals entdeckt wurde. Die Sage nach der ein Schweinehirt des Wittener Muttentals am Abend ein Feuer anzündet und morgens die Steine der Feuerstelle glühend vorfindet, erzählte man sich in ähnlicher Form auch in anderen alten Bergbaugebieten.
Mit einiger Sicherheit läßt sich jedoch sagen, daß bereits um das Jahr 1000 an der Ruhr nach Steinkohlen gegraben wurde.
Freies Kohlegraben der Bauern
Industrie gab es noch nicht; nur handwerkliche Berufe wie Schmied, Sattler, Holzköhler und einige andere hatten sich schon herausgebildet. Wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft war die Landwirtschaft.
Bergbautreibende der damaligen Zeit waren Bauern, die hauptsächlich für den Eigenbedarf "kohlten". Sie besaßen einen Hof der einigen Dutzend Personen Arbeit und Lebensraum gab und auf dem alle Generationen der bäuerlichen Familie zusammen mit dem zahlreichen Gesinde wohnten. Jeder trug nach seinen Möglichkeiten zum Lebensunterhalt bei und bekam von der Hofgemeinschaft, was er zum Leben brauchte.
Die Kohlengräberei war nur eine Nebenbeschäftigung und wurde betrieben, soweit es die landwirtschaftlichen Erfordernisse zuließen. Je nach Bedarf und der zur Verfügung stehenden Zeit grub man "Pütts", brunnenartige Löcher, die den Zugang zur Steinkohle verschafften: In den Ruhrbergen laufen die Kohlenflöze an der Erdoberfläche aus, und man mußte nicht besonders tief graben um an die Steinkohle heranzukommen. Bildete sich Grundwasser oder stürzten die Ränder der Pütts ein, begann man ein paar Meter weiter von neuem. Beim Auffinden der Flöze war der Maulwurf oftmals "Spürhund". Dort, wo sich sein Hügel schwarz färbten, gab es Kohle.
Adel und Bergregal
Das freie Kohlegraben der Bauern fand ein Ende, nachdem adelige Grundherrschaften den wirtschaftlichen Nutzen des Bergbaubetriebes erkannt hatten.
Bereits innerhalb der Bauernschaften hatten sich Ansätze von Adelsherrschaft herausgebildet. Diese Tendenz wurde durch die fränkische Eroberung verstärkt.
Um 800 hatte Karl der Große die Sachsen unterworfen, zu deren Reich auch das Gebiet der späteren Grafschaft Mark gehörte. Er überzog das Land mit Burgen und Festungen, von denen aus Dienstmänner, sogenannte Ministeriale, seine Herrschaft sichern sollten. Nach und nach verselbständigten sich diese Dienstmänner und übten über das ihnen zugeteilte Gebiet eine Herrschaft in ihrem eigenen Interesse aus. Abgesehen davon, daß die Bauern Naturalabgaben leisten und bestimme Arbeiten für die neuen Herrschaften verrichten mußten, wurde das freie Kohlegraben verboten. Die Herrschaften meldeten das Bergregal an, d. h. das Eigentum an allen Bodenschätzen, und unterwarfen den Bergbaubetrieb so ihrem Einfluß. Von Zeit zu Zeit schickten sie die Bauern im Rahmen ihrer Arbeitsverpflichtung in die Gruben. Allerdings gab es Zugeständnisse. Die Bauern suchten sich die besten Stücke der geförderten Kohle als Hausbrand heraus und lieferten den Rest beim Herrn ab. Sofern der Bergbau nicht vom Herrn selbst organisiert wurde, sprach er den Bauern Abbaurechte in Form von Begnadigungen zu. Jedoch waren die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen häufig derart hoch, daß Bergwerke wegen unerträglicher Abgaben zum Erliegen kamen.
Die Kohle fand hauptsächlich in Schmieden Verwendung, vereinzelt benutzte man sie auch als Heizmaterial in öffentlichen Gebäuden. Neben den Bauern betrieben nun auch Kötter Bergbau, nicht mehr nur für den Eigenbedarf, sondern - mit Entwicklung einer breiteren Nachfrage - für den Verkauf. Die Kötter bewirtschafteten ein kleines Stück Land - den Kotten - und verdienten sich in den Gruben ein zusätzliches Einkommen - was nicht schlecht gewesen sein muß, denn die Anzahl der Grabestellen stieg.
Bergordnungen und Reglementierungsversuche
Bedingt durch die beschriebene Abbaumethode kam es schnell zu Verwüstungen ganzer Landstriche, so auch in Witten. Um weitere Flurschäden zu vermeiden, beschlossen 1578 die Herren von Witten und Steinhausen, die Kohlengräberei einzuschränken.
Aber schon vorher hatte es von landesherrlicher Seite Versuche gegeben, den Bergbau bestimmten Regeln zu unterwerfen. Nicht nur wegen der unerwünschten Flurschäden, sondern auch, um durch die Erhebung von Bergwerksabgaben finanziellen Nutzen zu ziehen.
Einer Bergordnung von 1542 folgten weitere Reglementierungsversuche, die bei den Bergbautreibenden jedoch überwiegend auf Ablehnung stießen. Der geforderte Stollenbau verursachte zu große Kosten und zur Abführung des Kohlezehnten (1/10 der Förderung) an den Landesherrn war man nicht bereit.
Die Ordnung des Bergbaus blieb auf halbem Wege stecken und gelang erst im 18. Jahrhundert auf Initiative des preußischen Staates.
Der Steinkohlenbergbau unter dem staatlichen Direktionsprinzip
Staatliches Interesse am märkischen Steinkohlenbergbau entstand einerseits durch die lohnenden Steuereinnahmen, die mit der Kohleförderung stiegen, andererseits durch das Anfang des 17. Jahrhunderts errichtete königliche Salzwerk bei Unna, das man mit gutem und billigem Brennmaterial versorgen wollte. Auf Veranlassung des preußischen "General - Ober - Finanz - Kriegs- und Domainen - Directoriums" wurden 1734/35 Berichte über den Kohlebergbau in der Grafschaft Mark abgefaßt, in deren Folge der Staat die Leitung des Bergbaus übernahm. Eine Bergordnung von 1737 machte umfangreiche Vorschriften: Eröffnung und Schließung von Bergwerken mußten staatlich genehmigt werden; zur besseren Ausbeutung der Flöze war nur noch Stollenbau erlaubt; die Betriebsführung der Zechen ging in die Hände staatlicher Beamter über, während den Eigentümern kaum Einfluß zugestanden wurde. Für die Bergleute waren Lohnsenkungen, Arbeitszeitverlängerung und Verbot der freien Hausbrandkohle vorgesehen. Zur verwaltungstechnischen Durchführung des staatlichen Direktionsprinzips entstand ein Bergamt, dessen Beamte alle Zechen kontrollierten.
Widerstand der Bergbautreibenden
Gerhard Wennemar von der Recke, zu damaliger Zeit Inhaber der Herrschaft von Witten und Besitzer von Bergwerken, weigerte sich, die Bergordnung anzuerkennen. Nach längerem Rechtsstreit mit dem preußischen König kam es 1742 zur militärischen Unterwerfung: 40 Schützen aus Hörde besetzten die Gruben und zwangen von der Recke zur Aufgabe.
Andere Formen des Widerstandes lassen sich herauslesen aus Anordnungen und Verfügungen, die zur Unterstützung der Bergordnung erlassen wurden: Bergwerksbesitzer zahlen keine Abgaben an den König; ihnen wird Exekution angedroht. Schichtmeister - oftmals mit den Eigentümern verwandt - betrügen den Staat durch "ungenaue" Buchführung, was mit Ketten - Schließen geahndet werden soll. Den Bergleuten drohe hohe Geldstrafen oder Entlassungen bei Verstoß gegen ihre Pflichten: pünktliches Einfinden zum Schichtgebet (Arbeitsantritt), zügiges Einfahren in die Gruben, ordentliche Kohlegewinnung. Den Hauern wird ausdrücklich verboten, aus böser Absicht die Kohle kleinzuhauen oder mit Dreck zu vermischen. Aber trotz verschärfter Vorschriften und massiver Androhung von Strafen bleiben die Probleme bestehen. Erst um die Wende zum 19. Jahrhundert hat sich das staatliche Direktionsprinzip durchgesetzt.
Gewerken und Gewinne
Mit dem Zwang zum Stollenbau wurde das sporadische Kohlegraben von Bauern und Köttern unmöglich. Die Stollenanlagen erforderten einen wesentlich größeren Arbeits- und Finanzaufwand, zu dessen Bewältigung man sich zu Gewerkschaften zusammenschloß, deren Mitglieder die "Gewerken" waren. Zwar war es auch einfachen Bergleuten erlaubt Zechen zu gründen und damit Eigentümer zu werden, doch finden sich als Gewerken der damaligen Zeit überwiegend Adelige, Großbauern sowie Industrielle, die dem gerade aufkommenden Stand des Bürgertums angehörten.
Unter dem Direktionsprinzip waren die Gewerken nahezu funktionslos. Staatliche Beamte leiteten die Zechen; den Gewerken blieb einzig die Aufgabe, Gewinne und Verluste der Zeche auszugleichen.
Wenn die Flözverhältnisse nicht zu schlecht waren, sorgten die staatlich festgesetzten Kohlenpreise für ansehnliche Ausbeute, insbesondere im Winter. Die Bilanz der Wittener Zeche "Verlorener Posten" vom Dezember 1799 wies Verkaufserlöse von 463 Taler aus. Diese Summe wurde durch Lohnkosten um 30%, durch Abgaben an den Staat um 25% geschmälert. Den Reinertrag von 207 Talern teilten sich die vier Gewerken, während ein Bergmann in diesem Monat durchschnittlich 7 Taler verdiente.
Privilegien der Bergleute
Für die Bergleute brachte das Direktionsprinzip zwar einerseits Nachteile in Form von Lohnsenkung, Arbeitszeitverlängerung u. a., andererseits wurden ihnen jedoch Privilegien eingeräumt die sie gegenüber anderen Gruppen der Bevölkerung begünstigten und zur Bildung eines besonderen Standesbewußtseins führten. Zwecks Anwerbung ausreichender Arbeitskräfte waren die Bergleute vom Militärdienst befreit, von der Zahlung bestimmter Steuern und von weiteren "Unannehmlichkeiten" dieser Zeit. Hinzu kam eine für damalige Verhältnisse erstrangige sozialpolitische Einrichtung: die Knappschaften, eine Art Sozialversicherung mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeitsrente, Witwen- und Waisenrente und einiges mehr. Außerdem war die staatliche Lohnfestsetzung von Vorteil, richtete sie sich doch nicht nach möglichst großer Rentabilität der Zechen, sondern danach, den Bergleuten ein - wenn auch bescheidenes - Auskommen zu sichern. Auf diese Weise blieben den Bergleuten Auswüchse wie anderswo in der frühkapitalistischen Phase erspart.
Kohlegewinnung und Absatzprobleme
Das Direktionsprinzip zeigte beachtliche Erfolge. Von 1735 bis 1806 vervierfachte sich die Kohleproduktion; die staatlichen Einnahmen waren 1806 70 mal höher als Mitte des 17. Jahrhunderts.
Zur Vermeidung von Überproduktion wurde die Neueröffnung von Gruben zeitweise verboten. Gleichzeitig bemühte sich der Staat um größeren Kohleabsatz. In der Bevölkerung bestand eine verbreitete Abneigung gegen Kohlefeuerung, die als stinkend und gesundheitsschädlich in Verruf war. Vielfach wußte man nicht einmal mit der Kohle umzugehen. Hauptabnehmer waren die eisenverarbeitende Kleinindustrie, später auch Brauereien, Brennereien und Bäckereien.
Der Transport der Kohle zum Verbraucher war äußerst schwierig und erfolgte durch Kohlentreiber, die ihre beladenen Pferde und Esel bei Wind und Wetter über zum Teil miserable Wege trieben. Erst beim Bau von Straßen (im heutigen Sinne bessere Feldwege) und die Schiffbarmachung der Ruhr 1780 brachten hier Erleichterung.
Die Arbeit der Bergleute blieb hingegen dieselbe. Mit Durchsetzung des Stollenbaus, später des Schachtbaus war man zwar tiefer in die Erde gedrungen, die Kohlegewinnung blieb aber Handarbeit. Mit Keilhaue und Hacke schlugen Hauer die Kohle los, Schlepper beförderten sie auf Schlitten, Schubkarren, später auf Schienenwagen zu Tage. Bei Schachtbetrieb wurden die Fördergefäße von Haspelknechten oder Pferden (Göpelförderung) an die Erdoberfläche gezogen, wo ein Schichtmeister Buch führte und die Kohle verkaufte.
Erste Großzechen
Die Zechen der frühen Zeit waren Kleinstbetriebe mt durchschnittlich sechs Mann Belegschaft. Erst als die bis dahin erschlossenen Kohlevorkommen zur Neige gingen und die Entwicklung der Dampfmaschine die technische Voraussetzung stellte (vor allem zur Hebung der Grubenwässer), vergrößerten sich die - nun im Tiefbau arbeitenden - Zechen auf Betriebe mit Belegschaften von mehreren hundert Bergleuten.
Der Übergang zu den großen Tiefbauanlagen im ersten Drittel des 19.Jahrhunderts hatte aber noch weiterreichende Konsequenzen, die schließlich zur Aufhebung des staatlichen Direktionsprinzips führten.
Die Entfesselung des Bergbaus im Zeitalter der Industrialisierung
Das staatliche Direktionsprinzip hatte zu einem lebhaften Aufschwung des Steinkohlenbergbaus geführt, der es den Gewerken in der Regel ermöglichte, große Geldmittel für weitere Investitionen anzuhäufen. Verbesserte Verkehrsverhältnisse, die Aufhebung der Zollschranken zwischen den einzelnen deutschen Staaten 1834 und neue Verfahren zur Erschließung der Kohlevorkommen ermöglichten eine noch weitergehende Entwicklung des Bergbaus, dem allerdings die bürokratische Verwaltung mit ihrer Preisfestsetzung, Lohnbestimmung, mit der staatlichen Beschränkung von Zechengründungen entgegenstand. Die Entwicklung des Tiefbaus, der riesige Summen für Investitionen verschlang, ohne daß die Gewerken ausreichend Einfluß auf die Betriebsführung hatten, machte die Forderung nach Aufhebung der staatlichen Bevormundung noch dringlicher.
Unternehmer und Bergarbeiter
Das Drängen der Gewerken und die Unmöglichkeit , den Bergbau weiterhin unter bürokratischer Kontrolle zu halten, führten ab 1851 zu einer Reihe von Reformen, die im Allgemeinen Berggesetz von 1865 einen zusammenfassenden Ausdruck fanden. Während dem Bergamt nur das polizeiliche Aufsichtsrecht verblieb, ging die Leitung der Zechen gänzlich in die Hände der Gewerken über - mit allen Konsequenzen für Lohnhöhe, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag, Preise und Produktionsmenge. Die Gewerken wurden zu Unternehmern, die Bergleute zu Bergarbeitern.
Das Reformwerk fiel in jene Zeit, die als Gründerjahre in die Geschichte eingingen und in der sich industrielle Verhältnisse mit Riesenschritten entwickelten. Die Erfindung neuer Verfahren zur Eisenverhüttung machte die Anwendung von aus Steinkohle gewonnenem Koks möglich (bisher Holzkohle), Eisenbahnen sicherten den Transport riesiger Kohlemengen und wurden gleichzeitig wichtiger Kunde der Zechen. Die Kohleproduktion verdoppelte sich von 1850 bis 1855, die Zahl der Bergarbeiter stieg im selben Zeitraum von 12.000 auf 23.000.
In größeren Grubenbetrieben kommen in den 50er Jahren Pferde zum Einsatz. Wurde die Kohle unter Tage bisher von Schleppern transportiert, so ziehen nun Grubenpferde die Kohlenwagen zum Schacht. 1883 löst die erste Elektrolok die Pferdeförderung ab. Dampfmaschinen schaffen die Kohle immer schneller an die Tagesoberfläche. In den 60er Jahren setzt sich die Seilfahrt im Korb auch für Bergarbeiter durch, die bisher aus Angst vor Unfällen auf Leitern, den sogenannten Fahrten, mehrere hundert Meter in die Gruben hinabgestiegen waren.
Schlagwetterexplosionen führen zur Erfindung von Sicherheitslampen. die eine Entzündung der explosiven Gase verhindern. Verbesserte Sprengstoffe erleichtern den Streckenvortrieb, während die Arbeit des Hauers immer noch Handarbeit ist. Erst ab 1920 kommt es langsam zur Mechanisierung der Kohlegewinnung durch Schrämmaschinen und Hobel.
Die sozialen Folgen: Wohnungsnot und Verarmung
Der große Arbeitskräftebedarf, wie er durch die Freigabe des Bergbaus entstanden war, führte zu einem schnellen Anwachsen der Bevölkerung.
Zuwanderströme zunächst aus den ländlichen Regionen Westfalens, später vor allem aus den preußischen Ostprovinzen verursachten große Wohnungsnot. In Kellerwohnungen, Ställen und Schuppen hausten Arbeiterfamilien unter elenden Umständen. "Schlafburschen" teilten sich im Schichtwechsel dasselbe Bett. Unzureichende hygienische Verhältnisse ließen die Säuglingssterblichkeit ebenso steigen wie die allgemeinen Krankenziffern. Epidemien wie Cholera und Pocken brachen aus.
Besserung brachte der 1870 beginnende Werkswohnungsbau. Die Häuser der Zechenkolonien mit ihren Gärten und Stallungen trugen den Bedürfnissen der Bergarbeiterschaft Rechnung. Andererseits konnten die Mietverträge von den Zechenleitungen als Druckmittel bei Auseinandersetzungen mit den Arbeitern benutzt werden.
Die soziale Lage der Arbeiter wurde zusätzlich
durch zu niedrige Löhne verschärft. Stieg das Lohnniveau anfänglich
wegen der großen Nachfrage an Arbeitskräften, so fiel es mit
dem ersten Konjunkturtief.
Ab 1874 sanken die Arbeitereinkommen größtenteils
unter das Existenzminimum. Die Armenkassen der Gemeinden waren überfordert,
ohne daß sie den Arbeiterfamilien ein Auskommen sichern konnten.
Zusätzlich zur materiellen Sicherheit wurden den verarmten Schichten die politischen Rechte entzogen: Wer den Armenkassen anheimfiel, verlor das Wahlrecht.
Auch die Knappschaften boten keinen Schutz mehr wie früher. 1854 war diese Sozialversicherung der Bergleute umstrukturiert worden: Die Versicherungsbeiträge der Arbeiter stiegen, die Beitragszahlungen der Gewerken wurden geringer und die Leistungen der Knappschaft verschlechterten sich.
Frauen und Kinder drängten in die Betriebe, um das karge Familieneinkommen aufzubessern. Mit einem Lohn von rd.50% eines Arbeiterlohnes waren sie hauptsächlich über Tage beschäftigt und säuberten hier die Kohle von mitgefördertem Gestein. Schichtzeiten von 10 bis 12 Stunden gestalteten auch diese Tätigkeit als äußerst belastend. Entgegen dem gesetzlichen Verbot bzw. den umfangreichen Beschränkungen zur Kinderarbeit unter Tage kam es zeitweise auch zum Einsatz von Kindern an unterirdischen Arbeitsplätzen.
Gemessen an der Gesamtzahl der Ruhrbergleute waren Frauen und Kinder zwar nur in geringem Umfang beschäftigt, auf einzelnen Betrieben nahm ihre Anzahl jedoch beträchtliche Ausmaße an. So arbeiteten 1872 auf der Wittener Zeche Franziska Tiefbau 590 Männer, 313 Frauen und 907 Kinder.
Erst in späteren Jahren gab es strengere Vorschriften, die zu einem Rückgang der Frauen- und Kinderarbeit führten.
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Die Entwicklung der Tiefbauanlagen brachte eine gründliche Veränderung der Arbeitsverhältnisse mit sich. Wittener Zechen wie Vereinigte Nachtigall und Franziska Tiefbau - um 1850 führend unter den Ruhrgebietszechen - hatten Belegschaften von mitunter mehr als tausend Arbeitern. Die übersichtlichen persönlichen Beziehungen der kleinen Stollenzechen verloren sich in der Anonymität der Großbetriebe. Gleichzeitig verschlechterten sich die Beziehungen von Bergarbeitern und Grubenbeamten. Ein ausgeklügeltes Lohnsystem machte die Steiger zu Antreibern. Dadurch bedingte Auseinandersetzungen konnten nicht mehr über vorgegebene Formen der Konfliktaustragung - wie der Beschwerdeweg unter dem Direktionsprinzip - ausgetragen werden. Die Gewerken vertraten den Herr - im - Haus - Standpunkt. Willkürliche Schichtverlängerungen und das berüchtigte "Wagennullen", bei dem nach Ansicht der Kontrolleure unzureichend beladene Wagen nicht auf den Lohn des Hauers angerechnet wurden, kennzeichnen die Ursachen der sich anbahnenden sozialen Konflikte.
Die Ausrichtung der Zechenleitung an Leistung und Gewinn verhinderte zudem die notwendig gewordenen Maßnahmen zur Unfallverhütung. Überforderung der Bergarbeiter durch zu lange Schichten, zu hohe Akkordfestsetzungen, die Sicherungsarbeiten nur bei Lohneinbuße zuließen, sowie die Beschäftigung von unerfahrenen und ungelernten Bergarbeitern verursachten ein Ansteigen der tödlichen Unfälle und vergrößerten die Zahl der Invaliden.
Bergarbeiterbewegung und Streiks
Die Verschlechterung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lage der Bergleute führte erst später zur Herausbildung einer Bergarbeiterbewegung. Zwar kam es in den 50er und 60er Jahren zu ersten lokal begrenzten Streiks, die jedoch erfolglos blieben. In Witten gingen Arbeiter der Zechen Franziska und Hamburg wegen Arbeitsniederlegung ins Gefängnis.
Erst 1889 brach ein umfassender Streik aus. Rund 90% der Bergarbeiter beteiligten sich an dem Ausstand, um höhere Löhne und Einschränkung der unternehmerischen Willkür zu fordern.
Herbeigerufene Soldaten patroullierten durch
Wittener Straßen. Verschiedentlich machten Gewerken Lohnzugeständnisse.
Der Staat versprach eine Änderung der Verhältnisse per Gesetz.
1892 verabschiedet, blieb es weit hinter den Streikforderungen zurück.
1905 traten im Ruhrgebiet erneut 200.000 Bergarbeiter in den Ausstand,
um eine Verbesserung der Verhältnisse herbeizuführen. Die Unternehmer
lehnten jegliche Verhandlungen ab. Nach vierwöchiger Dauer beendete
man den Streik, da der "Herrenstandpunkt...in nächster Zeit nicht
gebrochen werden kann." 1905 erschien eine Berggesetznovelle, deren "kautschukartige"
Paragraphen (so ein Mitglied der Streikleitung) wiederum weit hinter den
Streikforderungen und den Versprechungen des Staates zurückblieben.
Die Gewerkschaften erlangten die Anerkennung
als Tarifpartner erst mit Ende des 1.Weltkrieges und der Erschütterung
der alten politischen Machtstrukturen durch die Novemberrevolution 1918.
Ein Jahr später konnten eine 15%ige Lohnerhöhung, 7 Std. - Schichten
und die Wahl von Betriebsräten durchgesetzt werden. Mit dem Wiedererstarken
der alten politischen Kräfte gelang es den Zechenbesitzern jedoch
ab etwa 1924, frühere Vereinbarungen rückgängig zu machen,
wodurch sich die Lage der Bergarbeiter wieder verschlechterte.
Der 12jährigen Herrschaft des Nationalsozialismus mit dem Verbot der Gewerkschaften, Schichtverlängerungen, niedrigen Löhnen und Zwangsarbeit für Bergarbeiter bereitete die Kapitulation 1945 ein Ende. Der sofort aufgenommene Kampf der Gewerkschaften um Neugestaltung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse mündete 1951 im Gesetz zur Montanmitbestimmung.
Quelle: Verkehrsverein Witten e.V.
Publikation: Bergbaurundweg
Muttental
Informationen des Verkehrsverein Witten e.V. über das Muttental
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